S2 | Bergrad

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Rechtlicher Hinweis:

Radfahren abseits explizit gekennzeichneter Wege oder ohne Zustimmung der Grundeigentümers ist nach derzeitiger Rechtslage im Wald- und Berggebiet nicht erlaubt.

Hinweis des Lebensministeriums


Es möge in Zukunft Einsicht bei Gesetzgeber, Behörden und Grundbesitzern einkehren, dass Radfahrer keine größere Störung als Wanderer sind!